Rechnung schreiben in Österreich

Eine ordnungsgemäße österreichische Rechnung muss eine fortlaufende Rechnungsnummer, das Ausstellungsdatum, Namen, Anschrift und UID (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) des leistenden Unternehmens, eine eindeutige Bezeichnung und Menge der gelieferten Waren oder erbrachten Leistungen, den Nettobetrag, den Umsatzsteuersatz und den Umsatzsteuerbetrag sowie den Bruttogesamtbetrag ausweisen. Bei Rechnungen über EUR 10,000 ist zusätzlich die UID des Leistungsempfängers anzugeben. Kleinbetragsrechnungen bis EUR 400 dürfen einzelne Angaben weglassen, etwa die Daten des Leistungsempfängers sowie die getrennte Ausweisung von Netto- und Umsatzsteuerbetrag.

Österreich auf einen BlickDetail
WährungEUR (€)
VAT-Regelsatz20%
Steuer-IDUID-Nummer
PapierformatA4
Übliche Zahlungsziele30 Tage netto
E-RechnungNur öffentlicher Sektor

Format der Steuer-ID: Die UID (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) besteht aus „ATU“ gefolgt von 8 Ziffern, z. B. ATU12345678. Inländische Unternehmen verfügen zusätzlich über eine Steuernummer ihres Finanzamts; auf der Rechnung anzugeben ist jedoch die UID..

Was Rechnungen in Österreich enthalten müssen

  • Das Wort „Rechnung“ und eine eindeutige, fortlaufende Rechnungsnummer
  • Das Rechnungsdatum (und das Leistungsdatum, falls es davon abweicht)
  • Name, Anschrift und UID-Nummer Ihres Unternehmens
  • Name und Anschrift des Kunden (bei Reverse-Charge oder innergemeinschaftlichen Leistungen zusätzlich dessen UID-Nummer)
  • Eine klare Beschreibung und die Menge je Position
  • Der Nettobetrag je VAT-Satz, die angewendeten Sätze und der VAT-Betrag
  • Der zu zahlende Gesamtbetrag in EUR
  • Zahlungsbedingungen, Fälligkeitsdatum und Zahlungsweg (Bankname, IBAN/Kontonummer)
  • UID des Lieferanten (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer)
  • UID des Kunden bei Rechnungen über EUR 10,000
  • Fortlaufende Rechnungsnummer
  • Liefer- bzw. Leistungsdatum oder Leistungszeitraum

VAT & Reverse-Charge

Bei grenzüberschreitenden Aufträgen kommt es auf die richtige Formulierung an. Invoice Forever bietet fertige VAT-Hinweise für Österreich, zum Beispiel:

  • Umsatzsteuer zum jeweils geltenden österreichischen Satz (20% Normalsatz; 13% oder 10% ermäßigt, sofern zutreffend).
  • Innergemeinschaftliche Lieferung – steuerfrei gemäß Art. 138 der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie (Art. 6 (1) UStG); die gültige UID des Leistungsempfängers ist erforderlich.
  • Reverse Charge – die Umsatzsteuer schuldet der Leistungsempfänger gemäß Art. 196 der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie (§ 19 UStG).

E-Rechnung in Österreich

Für Lieferanten und Dienstleister der österreichischen Bundesdienststellen (B2G) ist die elektronische Rechnungsstellung verpflichtend, und zwar seit 1. Januar 2014; die Übermittlung erfolgt über das offizielle Portal e-rechnung.gv.at (via Unternehmensserviceportal / USP) oder über das Peppol-Netzwerk im Format ebInterface 6.0 oder Peppol BIS Billing 3.0. Eine nationale B2B-Verpflichtung besteht mit Stand Juli 2026 nicht – die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich bleibt freiwillig und setzt das Einvernehmen zwischen den Vertragsparteien voraus. Es wird erwartet, dass Österreich sich an den ViDA-Regeln der EU ausrichtet (grenzüberschreitende digitale Meldepflichten ab Juli 2030); eine nationale B2B-Verpflichtung oder ein entsprechender Zeitplan wurde jedoch bislang nicht beschlossen.

Invoice Forever kann zusätzlich zum PDF eine strukturierte E-Rechnung nach EN 16931 / Peppol BIS (UBL) exportieren (Beta) — das Format, auf dem die meisten dieser Vorgaben aufbauen. Den Versand übernehmen Sie weiterhin über Ihren eigenen Access Point, und in manchen Ländern ist zusätzlich ein eigenes nationales Format vorgeschrieben.

Die Regeln zur E-Rechnung ändern sich derzeit schnell. Prüfen Sie den aktuellen Stand immer bei der österreichischen Steuerverwaltung (Finanzamt Österreich, Teil des Bundesministeriums für Finanzen / BMF), bevor Sie sich darauf verlassen — diese Seite bietet allgemeine Hinweise und keine Steuerberatung.

Zahlungsziele in Österreich

Zahlungsziele von 14 bis 30 Tagen sind im österreichischen B2B-Geschäft üblich, wobei 30 Tage netto häufig als Standard gelten. Geben Sie das Fälligkeitsdatum eindeutig an und führen Sie IBAN und BIC für die Überweisung an – nach wie vor die dominierende Zahlungsart.

Fragen zur Rechnungsstellung in Österreich

Der Normalsatz der Umsatzsteuer beträgt 20%. Ermäßigte Sätze von 13% und 10% gelten für bestimmte Waren und Dienstleistungen, etwa Lebensmittel, kulturelle Veranstaltungen und Beherbergung.

Ja, wenn Sie umsatzsteuerlich registriert sind, müssen Sie Ihre UID ausweisen (Format: ATU plus 8 Ziffern). Bei Rechnungen über EUR 10,000 sowie bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und Reverse-Charge-Umsätzen benötigen Sie zusätzlich die UID des Leistungsempfängers.

Nur für Lieferanten und Dienstleister von Bundesdienststellen (B2G), über e-rechnung.gv.at mit ebInterface oder Peppol BIS. Im B2B-Bereich ist die elektronische Rechnungsstellung mit Stand Juli 2026 weiterhin freiwillig; es wird jedoch erwartet, dass die ViDA-Regeln der EU im weiteren Verlauf des Jahrzehnts eine strukturierte Meldepflicht mit sich bringen.

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EUR und 20 % VAT sind bereits voreingestellt, im Format A4. Ohne Anmeldung, ohne Wasserzeichen.

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