Rechnung schreiben in Spanien

Eine spanische Rechnung (factura) weist 21% IVA sowie Ihre NIF oder CIF aus. Die elektronische B2B-Rechnungsstellung steht im Rahmen des Gesetzes „Crea y Crece" bevor — diese Seite beschreibt daher die heute geltenden Anforderungen und das, worauf Sie sich vorbereiten sollten.

Spanien auf einen BlickDetail
WährungEUR (€)
IVA-Regelsatz21%
Steuer-IDNIF / CIF
PapierformatA4
Übliche Zahlungsziele30 Tage netto
E-RechnungAngekündigt

Format der Steuer-ID: die NIF/CIF — ein Buchstabe gefolgt von Ziffern, z. B. B12345678 für ein Unternehmen.

Was Rechnungen in Spanien enthalten müssen

  • Das Wort „Rechnung“ und eine eindeutige, fortlaufende Rechnungsnummer
  • Das Rechnungsdatum (und das Leistungsdatum, falls es davon abweicht)
  • Name, Anschrift und NIF / CIF Ihres Unternehmens
  • Name und Anschrift des Kunden (und dessen NIF / CIF, wo erforderlich, etwa bei Reverse-Charge-Umsätzen)
  • Eine klare Beschreibung und die Menge je Position
  • Der Nettobetrag je IVA-Satz, die angewendeten Sätze und der IVA-Betrag
  • Der zu zahlende Gesamtbetrag in EUR
  • Zahlungsbedingungen, Fälligkeitsdatum und Zahlungsweg (Bankname, IBAN/Kontonummer)
  • Ihre NIF/CIF sowie die des Kunden bei B2B-Umsätzen und innergemeinschaftlichen Lieferungen

IVA & Reverse-Charge

Bei grenzüberschreitenden Aufträgen kommt es auf die richtige Formulierung an. Invoice Forever bietet fertige IVA-Hinweise für Spanien, zum Beispiel:

  • Innergemeinschaftliche Lieferung, article 138(1), VAT Directive 2006/112
  • Reverse Charge — die Steuer schuldet der Leistungsempfänger (article 196, VAT Directive 2006/112)
Angekündigt

E-Rechnung in Spanien

Die elektronische B2B-Rechnungsstellung ist gesetzlich geregelt, die Pflicht hat aber noch nicht begonnen. Das Königliche Dekret 238/2026 vom 25. März 2026 legt die Regeln fest: E-Rechnungen in UBL, UN/CEFACT CII, EDIFACT oder Facturae, jeweils nach EN 16931, wobei eine Kopie an eine kostenlose öffentliche Lösung der AEAT geht. Die Pflicht beginnt für Unternehmen mit einem Umsatz über 8 Mio. € 12 Monate nach Inkrafttreten der Ministerialverordnung zu dieser öffentlichen Lösung und für alle übrigen nach 24 Monaten. Diese Verordnung lag im September 2026 noch als Entwurf vor; der Entwurf sieht den 1. Oktober 2026 vor, was Oktober 2027 und Oktober 2028 bedeuten würde. Rechnungen an öffentliche Verwaltungen müssen Unternehmen bereits elektronisch über FACe oder die jeweilige regionale Eingangsstelle stellen. Unabhängig davon muss Rechnungssoftware die Verifactu-Anforderungen ab dem 1. Januar 2027 für körperschaftsteuerpflichtige Unternehmen und ab dem 1. Juli 2027 für alle übrigen Unternehmen erfüllen.

Invoice Forever kann zusätzlich zum PDF eine strukturierte E-Rechnung nach EN 16931 (UBL) exportieren (Beta) — das Format, auf dem die meisten dieser Vorgaben aufbauen. Den Versand übernehmen Sie weiterhin über Ihren eigenen Access Point, und in manchen Ländern ist zusätzlich ein eigenes nationales Format vorgeschrieben.

Die Regeln zur E-Rechnung ändern sich derzeit schnell. Prüfen Sie den aktuellen Stand immer bei der Agencia Tributaria (AEAT), bevor Sie sich darauf verlassen — diese Seite bietet allgemeine Hinweise und keine Steuerberatung.

30 Tage netto

Zahlungsziele in Spanien

Ein Zahlungsziel von 30 Tagen (Net-30) ist bei spanischen B2B-Rechnungen üblich; nach den spanischen Regelungen zum Zahlungsverzug liegt die allgemeine gesetzliche Höchstfrist zwischen Unternehmen bei 60 Tagen.

Fragen zur Rechnungsstellung in Spanien

Der reguläre IVA-Satz beträgt 21%, daneben gelten ermäßigte Sätze von 10% und 4% für bestimmte Kategorien.

Die NIF ist die spanische Steueridentifikationsnummer; die CIF war die frühere Variante für Unternehmen. Ihre Steuernummer muss auf jeder factura angegeben sein.

Noch nicht. Das Königliche Dekret 238/2026 legt die Regeln fest, die Pflicht beginnt aber erst 12 Monate (Umsatz über 8 Mio. €) bzw. 24 Monate (alle übrigen) nach Inkrafttreten einer Ministerialverordnung zur öffentlichen E-Rechnungslösung der AEAT, und diese Verordnung war im September 2026 noch nicht veröffentlicht. Unternehmen, die an öffentliche Verwaltungen fakturieren, müssen bereits FACe nutzen. Den aktuellen Zeitplan bestätigen Sie bitte bei der AEAT.