Rechnung schreiben in Spanien
Eine spanische Rechnung (factura) weist 21% IVA sowie Ihre NIF oder CIF aus. Die elektronische B2B-Rechnungsstellung steht im Rahmen des Gesetzes „Crea y Crece" bevor — diese Seite beschreibt daher die heute geltenden Anforderungen und das, worauf Sie sich vorbereiten sollten.
| Spanien auf einen Blick | Detail |
|---|---|
| Währung | EUR (€) |
| IVA-Regelsatz | 21% |
| Steuer-ID | NIF / CIF |
| Papierformat | A4 |
| Übliche Zahlungsziele | 30 Tage netto |
| E-Rechnung | Angekündigt |
Format der Steuer-ID: die NIF/CIF — ein Buchstabe gefolgt von Ziffern, z. B. B12345678 für ein Unternehmen.
Was Rechnungen in Spanien enthalten müssen
- Das Wort „Rechnung“ und eine eindeutige, fortlaufende Rechnungsnummer
- Das Rechnungsdatum (und das Leistungsdatum, falls es davon abweicht)
- Name, Anschrift und NIF / CIF Ihres Unternehmens
- Name und Anschrift des Kunden (bei Reverse-Charge oder innergemeinschaftlichen Leistungen zusätzlich dessen NIF / CIF)
- Eine klare Beschreibung und die Menge je Position
- Der Nettobetrag je IVA-Satz, die angewendeten Sätze und der IVA-Betrag
- Der zu zahlende Gesamtbetrag in EUR
- Zahlungsbedingungen, Fälligkeitsdatum und Zahlungsweg (Bankname, IBAN/Kontonummer)
- Ihre NIF/CIF sowie die des Kunden bei B2B-Umsätzen und innergemeinschaftlichen Lieferungen
IVA & Reverse-Charge
Bei grenzüberschreitenden Aufträgen kommt es auf die richtige Formulierung an. Invoice Forever bietet fertige IVA-Hinweise für Spanien, zum Beispiel:
- Innergemeinschaftliche Lieferung, article 138(1), VAT Directive 2006/112
- Reverse Charge — die Steuer schuldet der Leistungsempfänger (article 196, VAT Directive 2006/112)
E-Rechnung in Spanien
Die elektronische B2B-Rechnungsstellung ist inzwischen gesetzlich geregelt: Das Königliche Dekret zur Umsetzung von „Crea y Crece" wurde im März 2026 verabschiedet, die Einführung erfolgt nach der noch ausstehenden Ministerialverordnung stufenweise — große Unternehmen (Umsatz über €8M) etwa ab 2027 und alle übrigen etwa ab 2028. Für Rechnungen an öffentliche Verwaltungen ist die elektronische Rechnungsstellung über FACe bereits Pflicht; daneben gelten ab 2027 gesonderte Verifactu-Vorgaben für zertifizierte Software.
Invoice Forever kann zusätzlich zum PDF eine strukturierte E-Rechnung nach EN 16931 / Peppol BIS (UBL) exportieren (Beta) — das Format, auf dem die meisten dieser Vorgaben aufbauen. Den Versand übernehmen Sie weiterhin über Ihren eigenen Access Point, und in manchen Ländern ist zusätzlich ein eigenes nationales Format vorgeschrieben.
Die Regeln zur E-Rechnung ändern sich derzeit schnell. Prüfen Sie den aktuellen Stand immer bei der Agencia Tributaria (AEAT), bevor Sie sich darauf verlassen — diese Seite bietet allgemeine Hinweise und keine Steuerberatung.
Zahlungsziele in Spanien
Ein Zahlungsziel von 30 Tagen (Net-30) ist bei spanischen B2B-Rechnungen üblich; nach den spanischen Regelungen zum Zahlungsverzug liegt die allgemeine gesetzliche Höchstfrist zwischen Unternehmen bei 60 Tagen.
Fragen zur Rechnungsstellung in Spanien
Der reguläre IVA-Satz beträgt 21%, daneben gelten ermäßigte Sätze von 10% und 4% für bestimmte Kategorien.
Die NIF ist die spanische Steueridentifikationsnummer; die CIF war die frühere Variante für Unternehmen. Ihre Steuernummer muss auf jeder factura angegeben sein.
Noch nicht — sie ist gesetzlich verankert, die Durchführungsverordnung steht jedoch noch aus. Für den öffentlichen Sektor ist die elektronische Rechnungsstellung über FACe bereits Pflicht. Den aktuellen Zeitplan bestätigen Sie bitte bei der AEAT.
Rechnung für Spanien erstellen – kostenlos.
EUR und 21 % IVA sind bereits voreingestellt, im Format A4. Ohne Anmeldung, ohne Wasserzeichen.
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